Peilung [2]

[60] Peilung (Peilen), das Messen der Wassertiefen und auch das Aufnehmen eines Wasserbettes [1].

Bei mäßigen Tiefen (etwa bis zu 7 m) dient dazu die Peilstange, das ist ein hölzerner oder eiserner Stab mit von unten nach oben gehender Teilung; am Fuße derselben, am Nullpunkte, ist eine breitere Scheibe zweckmäßig, um das Einsinken der Stange in die etwa lockere Sohle zu verhüten. Für größere Tiefen muß das Peillot (s. Loten, Lotmaschine) benutzt werden, wobei die Leine oder der Draht, an dem das Senkgewicht hängt, die Tiefenteilung besitzt. An Stelle desselben tritt neuerdings auch der Wassertiefenmesser von Julius Pintsch-Berlin, der die Tiefe in der Form von Luftpressung in einem auf den Grund reichenden Schlauche, aus dem das Wasser durch eine Luftpumpe fortgedrückt wird, am Manometer erkennen läßt; vgl. D.R.P. Nr. 114699.

Manchmal bedient man sich für die Peilung selbsttätiger (registrierender) Peilapparate, welche bei einer kontinuierlichen Fortbewegung in einer gewissen Linie des Flusses (im Quer- oder im Längsprofile) entweder bloß die zugehörige Sohlentiefe oben, auf dem Peilkahne, anzeigen oder auch in irgend einer Weise selbst aufzeichnen; dieselben sind mehr oder minder unvollkommen, da sie die zugleich nötigen Längenentfernungen nur angenähert durch eine Abwicklung nach der Zeit darstellen. Relativ am besten erscheint der in [2] beschriebene Stechersche Peilapparat, worauf wir verweisen.[60]

Zur vollständigen Aufnahme einer Flußsohle dient das Peilschiff, Sondierschiff oder Peilgerüst [3]–[5]. Dasselbe, aus zwei gekuppelten (eisernen) Kähnen bestehend, trägt eine bei 10 m breite und 20 m lange Plattform, von welcher aus gewöhnlich in je 1 m Entfernung Tiefenmessungen vorgenommen werden. In solchen Fällen benutzt man zur Kontrolle, ob etwa noch einzelne Felsenspitzen über die gewünschte Normalsohle hervorragen, auch Peilrahmen [3]; dabei wird eine längere horizontale Stange entsprechend tief unter Wasser gesenkt und durch Fortbewegung derselben sowie durch das Verstellen des zugehörigen Schiffes die ganze zu prüfende Sohle bestrichen.

Um Flußquerprofile aufzunehmen, ist es am einfachsten, über die ganze Flußbreite oder vorerst über einen Teil derselben eine mit Längenteilung versehene sogenannte Peilleine oder ein Pensen (wenn es ein Drahtseil ist) zu spannen und in den so der Entfernung nach bestimmten Punkten die Wassertiefen zu peilen; bei großen Seillängen (bis zu 600 m) sind zur Zwischenunterstützung des Seiles, um es über Wasser zu halten, noch verankerte Hilfskähne nötig [6]. – Manchmal, wenn das obige Verfahren nicht leicht möglich, werden die Peilpunkte vorher durch Anbaaken festgelegt, d.h. es werden dieselben durch verankerte Schwimmer, Baaken oder Bojen, markiert. Schließlich kann man die zu peilenden Punkte auch frei wählen, indem das Peilboot womöglich in das Querprofil einvisiert wird und durch die Messung der Basis b und der verschiedenen Winkel α (s. die Figur) die Punkte P bestimmt werden. Ein solch freier Punkt P kann auch vom Schiffe aus durch Winkelmessung nach zwei Signalpunkten am Ufermittels eines passenden Spiegelsextanten festgelegt werden [7].


Literatur: [1] Handbuch der Ingenieurwissenschaften, Leipzig 1892, Bd. 3, Abt. 1, S. 126 ff. – [2] Zentralbl. d. Bauverw. 1885, S. 349; 1891, S. 228. – [3] Zeitschr. f. Bauwesen 1896, S. 97; Ebend., 1897, S. 86. – [4] Zeitschr. d. Ver. deutsch. Ing., 1895, S. 222. – [5] Gonda, v., Die Regulierung des Eisernen Tores, Budapest 1896. – [6] Zeitschr. d. Arch.- u. Ing.-Ver. zu Hannover 1885, S. 301. – [7] Ebend., 1886, S. 147.


Peilung [2]
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 60-61.
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