Sackaufzüge

[539] Sackaufzüge, diejenigen Aufzüge, bei welchen die Last unmittelbar am Tragorgan der Aufzugmaschine beteiligt und frei schwebend, ohne geführten Fahrkorb oder Förderschale befördert wird. – S.a. Elevator.

Die einfachste, zuweilen in hohen Scheunen vorkommende Form des Sackaufzuges besteht in einer im Sparrwerke des Gebäudes angebrachten Rolle, über die ein endloses Seil gelegt ist. Die aufzuziehenden Getreidegarben werden durch Seilhaken erfaßt und durch Ziehen an der andern Seilhälfte gehoben.

Die Sackaufzüge finden besonders in Speichern Verwendung. Die Lastbahn liegt entweder außerhalb oder innerhalb des Gebäudes; im ersteren Falle erhält die Frontwand desselben in jedem Stockwerk, welches als Ladestelle bestimmt ist, eine Luke von genügender Breite, im zweiten Falle dagegen müssen die Fußböden der Stockwerke mit Oeffnungen zum Durchgange der Last versehen sein. – Die Aufzugmaschine besteht gewöhnlich in einer einfachen Wand- oder Bockwinde, die meist von Hand, in größeren Anlagen auch maschinell betrieben wird. Erforderlich ist für diese Winden, sobald sie nicht selbstsperrende Schneckenradwinden sind, Sperrzeug und Bremsvorrichtung, die zweckmäßig selbsttätig als Schleuderbremsen, Drucklagerbremsen u.s.w. ausgeführt werden, wie z.B. die Stauffer-Magy-Winde von Briegleb, Hansen & Co. in Gotha [1].

Die Windevorrichtung wird je nach örtlichen Verhältnissen in irgend einem Stockwerke des Speichers aufgestellt, das Lastseil oder die Lastkette wird bei außerhalb des Gebäudes liegender Lastbahn von der Windetrommel aus mit Hilfe geeignet angeordneter Leitrollen nach einem im obersten Stockwerke angebrachten Ausleger geführt, der so weit vor der betreffenden Gebäudemauer nach außen hervorragt, daß die Lasten, ohne sich an dieser zu scheuern, gehoben werden können. Bei den einfachsten derartigen Anlagen trägt der Ausleger am äußersten und inneren Ende je eine Leitrolle für das Lastseil, welches durch erstere einen gewissen Abstand, 1–1,5 m, von der Mauer erhält. Diese Anordnung birgt aber nicht unerhebliche Gefahren für die Bedienungsmannschaft, weil diese genötigt ist, die frei schwebende, pendelnde Last nach dem[539] Innern des Gebäudes hereinzuziehen, eine Arbeit, die um so gefährlicher ist, je kürzer das Seil und je größer die Last ist. Dasselbe gilt auch dann, wenn die Last aus dem Gebäudeinnern nach außen abzulassen ist. Um diese Gefahren zu vermeiden, ordnet man die äußere Rolle des Auslegers nicht an diesem, sondern in einer auf dem, alsdann aus zwei parallelen Balken bestehenden Ausleger, beweglichen Laufkatze an, die mit Hilfe einer einfachen Windevorrichtung oder andrer geeigneter Mittel vor und zurück bewegt werden kann. Die Last wird mit Hilfe dieser Katze im obersten Stockwerk bis in das Innere des Gebäudes, in den unteren Stockwerken bis hart an die Gebäudemauer gefahren und ist dann leichter nach innen zu ziehen.

Noch zweckmäßiger ist die in Fig. 1 dargestellte, von E. Becker, Berlin-Reinickendorf ausgeführte, jedoch nur für eine Be- oder Entladestelle bestimmte Einrichtung [l]. Der Ausleger befiehlt hier aus zwei parallelen, im Abstande von ca. 600 mm voneinander angeordneten Trägern a; jeder derselben wird außen durch ein in der Leibung der 1,5 m breiten Luke vermauertes U-Eisen unterstützt und ist nach dem Innern des Gebäudes bis zu einem passenden Stiel oder der gegenüberliegenden Gebäudewand verlängert. Auf den Auslegerträgern a läuft mit vier Rädern der aus U-Eisen hergestellte Wagen b, der am vorderen Ende die Seiten- oder Kettenrolle c, am andern Ende aber das Windengerüst d mit der Winde trägt, die also fahrbar angeordnet ist. Die größte Ausladung des Lasthakens beträgt bei dieser Anlage 2,00 m, die größte Belastung 1500 kg, und die mit doppeltem Vorgelege ausgerüstete Winde ist statt der Windetrommel mit einem fünfzähnigen Daumenrad versehen. Sie hat Sperradbremse und selbsttätige Schleuderbremse. Bei dieser Anordnung bleibt die Windeluke in ihrer ganzen Breite für den Durchgang der Last frei, und diese kann bis in das Innere des Gebäudes gefahren werden.

Ein ähnlicher Sackaufzug, jedoch für mehrere Ladestellen, ist in Fig. 2 skizziert [1]. Die Anordnung des Auslegers und der Winde entsprechen der soeben beschriebenen; in jedem unteren Stockwerke sind aber noch zwei kürzere Ausleger vorgestreckt, auf denen ein kleiner vierrädriger Wagen aa läuft, der zur Aufnahme der mit der Winde gehobenen Last dient, die nun gefahrlos in das Innere des betreffenden Stockwerkes gefahren werden kann. Auch das Herausbefördern von Latten ist gefahrlos zu bewerkstelligen. Bei Aufzügen mit nur einer Ladestelle, die zur Beförderung größerer Gegenstände, z.B. von Maschinen, dienen, verwendet man nicht seiten derartige Hilfswagen.

Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß bei Auslegern ohne Laufkatze sowohl das Hereinziehen als auch das Hinauslassen der Lasten nicht unerhebliche Unfallgefahr bietet. Es muß daher wenigstens auf jeder Seite der Luke ein langer Handgriff angebracht werden, an denen sich die

Arbeiter festhalten können. Auch muß in jeder Luke eine Barrierestange in Brüstungshöhe angebracht sein, damit bei Nichtbenutzung der Luke Personen nicht verunglücken können. Die zum vollständigen Verschluß der Luken dienenden Türen werden nicht seiten in der Höhe geteilt, so daß der untere Teil derselben als Brüstung dienen kann, wenn der obere Teil geöffnet ist. Statt der Barrierestange empfiehlt sich auch eine um ein horizontales Scharnier drehbare Klappe, Fig. 3, die für gewöhnlich etwas nach außen geneigt steht und in dieser Stellung durch Seitenkette feilgehalten wird. Die aufsteigende Last drängt die Klappe, die zum Schütze des Seiles an ihrer oberen Kante mit einer Rolle versehen ist, zurück und kann nun ohne Gefahr für die Arbeiter hereingezogen werden [2].

Bei den im Innern der Gebäude angeordneten Sackaufzügen können die Luken in den Fußböden der einzelnen Stockwerke ebenfalls zu Unfällen Veranlassung geben und müssen daher mit geeigneten Sicherheitseinrichtungen versehen sein. Eine einfache Einrichtung besteht darin, daß man die Luke für gewöhnlich mit einer zweiteiligen Klappe geschlossen hält. Die aufsteigende Last hebt diese Deckel, die sich hinter der Last selbsttätig wieder schließen. Beim Niederlassen von Lasten müssen aber diese Klappen von den Arbeitern angehoben und offen gehalten werden, bieten dann aber nur auf zwei Seiten Schutz, während die beiden anderen Seiten der Luke ungeschützt bleiben. Um die Luke nicht bloß beim Aufziehen, sondern auch beim Herablassen von Lasten vollständig zu umfriedigen, hat man die in Fig. 4 dargestellte Einrichtung getroffen. Jede der beiden um Scharniere drehbaren Klappen a ist auf der unteren Seite mit zwei aus Winkeleisen hergestellten Winkeln c versehen, die bei geöffneten und durch die Stangen b festgestellten Klappen den Verschluß der beiden freien Seiten der Luke bilden [2]. Literatur: [1] Ernst, Die Hebezeuge, 4. Aufl., Berlin 1903. – [2] Bericht über die Allgemeine Deutsche Ausstellung für Unfallverhütung, Berlin 1889.

K. Specht.

Fig. 1.
Fig. 1.
Fig. 2.
Fig. 2.
Fig. 3.
Fig. 3.
Fig. 4.
Fig. 4.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 539-541.
Lizenz:
Faksimiles:
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