Schild

[695] Schild, 1. Teil eines Türbeschlägs, der als Platte die durch die Türe gehenden Löcher für den Schlüssel, Drücker und den Nachtriegel eines eingesteckten Schlosses begrenzt (ist an besseren Türen aus glattem oder verziertem Messingblech hergestellt); 2. schwache Wand zwischen stärkeren Pfeilern; 3. Gewölbekappe, die in ein Hauptgewölbe einschneidet und ein Wandfeld (Lünette), auch Türen- oder Fensterbogen umgrenzt; 4. Tafel mit Straßennummer, Firma oder Abzeichen eines Hauses.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 695.
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