Schild [3]

[789] Schild (Gewölbeschild, Gewölbestirn, Schildmauer, Stirnmauer), im Bauwesen die ein nach zwei oder mehr Seiten offenes Gewölbe (z. B. Tonnengewölbe, Kreuzgewölbe) oder den mit einem solchen überspannten Raum abschließende, also nicht zum Widerlager gehörende Wand (s. Gewölbe).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 789.
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