Algierscher Paß

[326] Algierscher Paß (Seepaß, Türkenpaß, Mittelländischer Paß, franz. Marque), der Paß, welchen die Schiffe derjenigen Staaten lösen und an Bord mit sich führen mußten, die mit den Barbareskenstaaten (s. Berberei) Verträge abgeschlossen hatten. Erst seit 1830 mit der Eroberung Algiers durch die Franzosen hörte die Seeräuberei der Barbaresken im Mittelmeer und damit auch die Notwendigkeit des Passes auf.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 326.
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