Algierischer Paß

[317] Algierischer Paß, vor 1830 Paß für die mit Algier befreundeten europäischen Schiffe, von Seiten Algiers ausgestellt, nur aufgewisse Jahre gültig; war in 2 Theile geschnitten, von denen die eine Hälfte das fremde Schiff, die andere die Algierer erhielten; letztere hielten ihre Hälfte an die andere u. das Nichtpassen brachte mindestens Verlust der Güter.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 317.
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