Alter ego

[386] Alter ego (lat., »das andre Ich«, d.h. der Stellvertreter), eine im Kanzleistil einiger romanischer Staaten (Spanien, Portugal etc.), namentlich des frühern Königreichs beider Sizilien, vorkommende Formel, durch die der König einem von ihm gewählten Generalvikar des Reiches die volle Ausübung aller Rechte der königlichen Gewalt übertrug, so daß dieser gleichsam das zweite Ich des Königs sein sollte. Im gewöhnlichen Leben spricht man nicht selten von dem A. e., d.h. von dem vertrauten Freund einer Person, der ganz in ihr ausgeht und ihre Neigungen und Wünsche zum Ausdruck bringt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 386.
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