Appell

[633] Appell (franz. appel), 1) Signal zum Sammeln der Truppen, bei der Kavallerie im Kriege besonders nach der Attacke. – 2) Rasche Auffassung und genaue Ausführung von Befehlen. – 3) In der Fechtkunst ein lebhafter Tritt mit dem rechten Fuß mit oder ohne Ausfall, gilt beim Unterricht als Beweis, daß der Schüler im Gleichgewicht steht und leichte Haltung hat, d.h. zum Ausfall bereit ist. Beim Kontrafechten gehört der A. zu den Finten, indem man dem Gegner dadurch Anlaß zu fehlerhaften Bewegungen geben will. – 4) In der Jagd der Gehorsam des Hundes, der sich durch sofortiges Herankommen auf den Ruf oder Pfiff seines Herrn zu erkennen gibt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 633.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika