Argument

[753] Argument (lat.), Beweisgrund, d.h. derjenige Teil eines Beweises, auf dem dessen Gültigkeit oder überzeugende Kraft beruht. Häufig wird jedoch das Wort mit Beweis (s. d.) oder Beweisführung gleichbedeutend gebraucht (Argumentation). – Im Mittelalter hieß A. eine Form der Einleitung dramatischer Schaustellungen, in der man Inhalt und Absicht der Darstellung zu rechtfertigen und zu begründen suchte, später aber meist nur andeutete. In Spanien ging früher allen Stücken ein Introito und ein Argumento voraus. Das erste forderte zur Teilnahme auf und endete mit Späßen der lustigen Person, die es vortrug; das andre enthielt einen Abriß der Handlung und diente, vom Schauspielunternehmer vorgetragen, dazu, die Zuhörer zur Ruhe und Aufmerksamkeit zu bewegen und das Verständnis des Stückes zu erleichtern. Beide schmolzen in der Loa (s. d.) zusammen. In der ital. Commedia dell' arte (s. d.) bezeichnete A. den Stoff des Stückes, dessen danach entworfene Szenen (Scenario) dann aus dem Stegreif ausgeführt wurden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 753.
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