Argument

[700] Argument (v. lat. Argumentum), 1) Beweise grund, u. das Moment in einer Gedanken- od. Schlußreihe, auf welchem die Gültigkeit od. Wahrheit eines Satzes od. Urtheils beruht, od. wodurch das letztere bewiesen wird. Man theilt die A-e it Hinsicht ihrer Beweiskraft a) in Argumenta ad homĭnem od. A. ex concessis (καἰ ἄνϑρωπον), Beweise aus dem Zugestandenen, blos subjectiv befriedigende Beweisgründe, wobei man von Sätzen od. Voraussetzungen ausgeht, die man beiderseits ohne weitere Untersuchung für wahr u. ausgemach annimmt; b) A. ad varitātem (καἰ ἀλήϑειαν), die objectiv allgemein gültig sind, auf wirkliche objective Wahrheit gehen, indem man bei ihnen vor streng-wissenschaftlich als höchsten Grundsätzen od Principien gerechtfertigten Behauptungen ausgeht u. aus ihnen, als Prämissen, die Schlußfolgerungen begründet (z.B. die mathematischen Beweise). In anderer Beziehung unterscheidet man noch Argumentum ab invidĭa, ein Grund, der, ohne daß der ihn Aufstellende von dessen Wahrheit überzeuge ist, aus irgend einer bösen Absicht angegeben wird A. achillēum, ein Trugschluß, s. Achilles (Log.). A. a posteriōri u. A. a priōri, s. A posteriori u. A priori. A. baculīnum (A. in bacŭlo, A. in ferĭo) scherzhaft Prügelbeweis, Beweis durch Gewaltthätigkeit. A. collaterāle, ein Nebengrund, der erst dann in Betracht kommt, wenn der Hauptgrund auf den er sich stützt, erwiesen ist. A. credibilitātis ein Beweis, daß etwas glaublich sei. A. e consensu gentĭum, ein aus der Übereinstimmung aller Völken u. Zeiten hergenommener Beweis. A. e contrarĭo ein Grund, der aus der Erwägung des Gegentheils genommen ist. A. externum, ein Grund, der vor einem, eigentlich außerhalb der Streitfrage liegenden Gegenstande hergeleitet wird. A. internum, ein Beweisgrund, der in der streitigen Sache selbst liegt. A. pa marĭum (A. primarium), ein entscheidender Beweis. A. probabĭle, ein Grund, der eine [700] Sache wahrscheinlich, nicht aber gewiß macht. A. reciprŏcum, der gerade umgekehrt gegen den ihn Gebrauchenden gebraucht werden kann. In der Theologie z.B. A. a tuto, daß, da der Glaube etwas Beseligendes habe, es sicherer sei für das Heil der Menschen zu glauben, als nicht zu glauben; bes. in der Apologetik die Beweise für die Göttlichkeit des Christenthums u. dessen Vorzug von allen anderen Religionen, so: A. a miracŭlis et vaticiniis, wegen der Wunder von u. mit Jesu u. seinen Aposteln u. der von Jesu u. seinen Aposteln gegebenen Weissagungen; A. spirĭtus et virtūtis, weil (in der Kirche) die Gabe des Geistes u. der Wunderthat geblieben sei (gilt nur in der Katholischen Kirche); A a vetustāte, gegen die Vorwürfe der heidnischen Philosophen (das Christenthum sei eine neue Religion) gebraucht, daß die christliche Religion vor allen bestehenden Religionen bestanden habe; u. in der Lehre von Gott die Beweise für das Dasein Gottes: A. ontologĭcum, A. cosmologĭcum, A. physico-theologĭcum, A. historĭcum, A. morāle, s. u. Gott. 2) (Math.), Zahl, nach deren Veränderung das Resultat einer auf sie gegründeten Gleichung sich ändert; od. Zahl, mittelst welcher in einer Tafel eine andere aufgesucht wird. 3) Bogen, durch den man einen anderen Bogen od. einen durch ihn gemessenen Winkel findet; daher Argument der Breite, der Abstand eines Planeten von dem aufsteigenden Knoten der Bahn, derselbe von der Sonne aus betrachtet, ist der Winkel der Entfernung des Planeten von der Sonne u. der Knotenlinie der Bahn. Da die Breite des Planeten hiervon abhängt, wurde der Name A. der Breite gewählt. 4) (Rhet.), die zur Übung aufgegebene Ausarbeitung eines Hauptsatzes. 5) Jede rednerische Vorstellung, um etwas zu beweisen od. zu erläutern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 700-701.
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