Arndts

[797] Arndts, Ludwig, Ritter von Arnesberg, namhafter Rechtslehrer. geb. 19. Aug. 1803 in Arnsberg, gest. 1. März 1878 in Wien, habilitierte sich 1826 in Bonn, ward dort 1837 außerordentlicher Professor, ging 1839 als ordentlicher Professor nach München, wo er 1844 zum Mitgliede der Gesetzkommission ernannt und mit Entwerfung eines bürgerlichen Gesetzbuches beauftragt wurde. 1848 in die Frankfurter Nationalversammlung gewählt, schloß er sich der großdeutschen Partei an und erklärte am 12. Mai 1849 seinen Austritt. Seit 1855 Professor des römischen Rechts in Wien, wurde er 1867 ins österreichische Herrenhaus berufen, in dem er 21. März 1869 für das Konkordat stimmte. Er wurde 1871 geadelt und trat 1874 in den Ruhestand. Sein Hauptwerk ist das »Lehrbuch der Pandekten« (Stuttg. 1850; 14. Aufl. von Pfaff und Hofmann, 1889; in das Italienische übersetzt von Serafini). Außerdem schrieb er: »Juristische Enzyklopädie und Methodologie« (Stuttg. 1843, 11. Aufl. von Grueber, 1895); »Die Lehre von den Vermächtnissen« (Erlang. 1869–75, 3 Bde.); »Gesammelte zivilistische Schriften« (Stuttg. 1874, 3 Bde.). Mit Bluntschli und Pözl gab er die »Kritische Überschau der deutschen Gesetzgebung und Rechtswissenschaft« (Münch. 1854–58, 8 Bde.) heraus, auch bearbeitete er die »Sententiae« des Paullus (Bonn 1833) und die »Epitome rerum germanicarum« des Pappus (Wien 1856–58, 2 Bde.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 797.
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