Pözl

[246] Pözl, Joseph von, bayr. Staatsrechtslehrer und Abgeordneter, geb. 5. Nov. 1814 in Pechtnersreuth bei Waldsassen, gest. 10. Jan. 1881 in München, habilitierte sich 1843 als Dozent in Würzburg und wurde daselbst 1845 außerordentlicher Professor. In scharfem Gegensatz zu der von dem Ministerium Abel beliebten Handhabung der Verfassung schrieb P. sein Kompendium des »Bayrischen Staatsverfassungsrechts« (Würzb. 1847). Trotzdem ward er 1847 an Moys Stelle als Lehrer des Staatsrechts nach München berufen. 1848 Mitglied des Frankfurter Parlaments, gehörte er seit 1858 der bayrischen Zweiten Kammer an, in der er 1863 zum zweiten, 1865 zum ersten Präsidenten gewählt wurde. 1872 trat er in den Reichsrat. Von seinen Schriften nennen wir noch: »Lehrbuch des bayrischen Verfassungsrechts« (Münch. 1851, 5. Aufl. 1877); »Sammlung der bayrischen Verfassungsgesetze« (das. 1852; 2. Aufl. 1868–69, nebst 2 Supplementen 1872–77); »Lehrbuch des bayrischen Verwaltungsrechts« (das. 1856, 3. Aufl. 1871; Suppl. 1874). Für die von C. F. Dollmann begründete große Kommentariensammlung: »Die Gesetzgebung des Königreichs Bayern seit Maximilian II.«, bearbeitete er neben anderm einen Kommentar zu den Wassergesetzen vom 28. Mai 1852 (Erlang. 1859). Auch gab er mit Arndts und Bluntschli die »Kritische Überschau der deutschen Gesetzgebung u. Rechtswissenschaft« (Münch. 1853–58, 6 Bde.) und als Fortsetzung dazu die »Kritische Vierteljahrsschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft« (das. 1859 ff., nach Pözls Tode fortgesetzt von Bechmann u. a.) heraus.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 246.
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