Assertorisch

[890] Assertorisch (lat.), behauptend, versichernd. Assertorischer Eid, die eidliche Versicherung, daß eine gemachte Aussage wahr sei, im Gegensatze zu der eidlichen Versicherung, daß man eine wahre Aussage machen werde, dem promissorischen Eid. – In der Logik nennt man a. ein schlechthin bejahendes oder verneinendes Urteil. In diesem Sinn unterscheidet man das assertorische vom problematischen und vom apodiktischen Urteil, von denen ersteres nur als möglich, letzteres als notwendig bejaht (vgl. Modalität).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 890.
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