Blackstone [2]

[13] Blackstone (spr. bläckstĕn), William, engl. Rechtsgelehrter, geb. 10. Juli 1723 in London, gest. daselbst 14. Febr. 1780, studierte im Pembroke College zu [13] Oxford, trat 1746 als Advokat auf, fand aber keinen Beifall, weil es ihm an der nötigen Beredsamkeit gebrach. Er widmete sich daher der akademischen Laufbahn, wurde 1750 Doktor des Zivilrechts, 1758 Professor der Vinerschen Stiftung, 1761 Parlamentsmitglied für Hindon in Wiltshire und Principal of New Inn Hall in Oxford, 1763 Solicitor general der Königin und Beisitzer des unter dem Namen Middle Temple bekannten Instituts. Nachdem er 1768 für Westbury in Wiltshire von neuem ins Parlament getreten, wurde er endlich 1770 zu der bedeutenden Stelle eines Richters in dem königlichen Gerichtshof of common pleas erhoben. Seinen Ruhm begründeten seine »Commentaries on the laws of England« (Oxford 1765–69, 4 Bde., oft aufgelegt; zuletzt hrsg. von Kerr, neue Ausg., Lond. 1885–87; deutsch von Colditz, Schwerin 1822–23), ein klassisches Werk über die englische Staats- und Rechtsverfassung. Von großer literarischer Bedeutung sind noch »An analysis of the laws of England« (Oxford 1754 u. ö.; neueste Ausg. von Dickson, Lond. 1880), eine Art Enzyklopädie und Methodologie des englischen Rechts, und die »Laws tracts« (das. 1762, 3 Bde.; deutsch, Bremen 1779), die, wie die »Kommentarien«, auch im Ausland Verbreitung und Anerkennung gefunden haben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 13-14.
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