Blechgeschirr

[40] Blechgeschirr, aus Blech hergestellte, meist gefäßartige Gegenstände, die aus einzelnen passend geformten Teilen durch Löten, Falzen, Nieten etc. oder aus einem einzigen Blechstück (nahtloses B.) hergestellt und vielfach gestrichen, verzinnt, emailliert werden. Zur Herstellung von nahtlosem Eisenblechgeschirr werden Platten aus zähem Eisenblech auf Kreis- und Ovalscheren oder auf Durchbrüchen hergestellt und erhalten auf der Stanzpresse (Ziehpresse) je nach der verlangten Gefäßhöhe in einer oder mehreren Pressungen (Drucken) mittels Matrizen und Stempel die entsprechende Vertiefung. Nach dem ersten Druck wird das Gefäß ausgeglüht, um es von der angenommenen Härte zu befreien, dann folgt ein zweiter Druck mit nachfolgendem Ausglühen u. s. f., bis nach 5–7 Drucken die gewünschte Form erreicht ist. Nach dem letzten Druck erfolgt die Vollendung, das Abstechen und Umbiegen des Randes, das Einlegen des Versteifungsdrahtes in den Rand, das Annieten von Henkeln, Ausgüssen, Stielen etc., das Ausbiegen der Schnauzen u. dgl. Vgl. Blechverarbeitung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 40.
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