Buri, Maximilian von

[635] Buri, Maximilian von, Rechtsgelehrter, geb. 7. März 1825 zu Büdingen im Großherzogtum Hessen, gest. 20. April 1902 in Wiesbaden, studierte in Gießen und Heidelberg und widmete sich hierauf der staatsanwaltschaftlichen Laufbahn. Er wurde 1879 zum Rat am Reichsgericht in Leipzig berufen, 1896 trat er in den Ruhestand. Er schrieb: »Zur Lehre von der Teilnahme an dem Verbrechen und der Begünstigung« (Gießen 1860); »Über Kausalität und deren Verantwortung« (Leipz. 1873); »Abhandlungen aus dem Strafrecht« (Beiheft zum »Gerichtssaal«, Bd. 29, Stuttg. 1878), »Einheit und Mehrheit der Verbrechen« (ebenda, zum 31. Bd., 1879) und »Die Kausalität und ihre strafrechtlichen Beziehungen« (zum 37. Bd., 1885).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 635.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika