Causae majōres

[819] Causae majōres oder gravĭores (lat.), im katholischen Kirchenrecht alle wichtigern Angelegenheiten, über die der Papst in erster und letzter oder doch in letzter Instanz zu entscheiden hat; im Gegensatze zu den causae minores, den minder wichtigen Sachen, die von der Provinzialsynode entschieden werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 819.
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