Commissum

[244] Commissum (lat.), etwas Aufgetragenes, Auftrag; etwas Begangenes, insbes. eine strafbare Handlung, im Gegensatze zu der durch ein Unterlassen (omissum) begangenen Straftat; commissa hereditas, verwirkte Erbschaft; commisa poena, verwirkte Strafe. Commissa (Mehrzahl), auch bona commissa, bedeuten im Corpus juris civilis häufig die wegen Defraudation des Zolles dem Zollberecht igten verfallenen Sachen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 244.
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