Convocation

[270] Convocation (spr. konwŏkēsch'n), Bezeichnung für die Provinzialsynoden der englischen Hochkirche, deren 1717 unterbrochene Wirksamkeit seit 1852 wieder bedeutungsvoll geworden ist. Es gibt ihrer zwei, für den Sprengel des Erzbistums Canterbury und für denjenigen des Erzbistums York. Beide kreten jährlich dreimal je für eine Woche zusammen. Sie zerfallen wie das Parlament in zwei Häuser; im Oberhause sitzen der Erzbischof und die Bischöfe, im Unterhause die Dekane, Erzdiakone und Bevollmächtigte (Proctors) der Domkapitel und des niedern Klerus. Mit jedem neuen Parlament treten neue Konvokationen zusammen; sie beraten und beschließen über Gegenstände der kirchlichen Gesetzgebung und Verwaltung, teils auf Grund von Regierungsvorlagen (Letters of business), teils aus eigner Initiative. Zum Erlaß kirchlicher Gesetze bedarf es der Übereinstimmung beider Konvokationen und der königlichen Genehmigung; die Zustimmung des Parlaments ist nur dann erforderlich, wenn der in dem zu erlassenden Kirchengesetz behandelte Gegenstand durch ein Staatsgesetz geregelt ist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 270.
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