Convocation

[422] Convocation (v. lat.), 1) Zusammenberufung; 2) zur Zeit des Deutschen Reichs, gemäß der Goldenen Bulle, von dem Kurfürsten zu Mainz erlassene Zusammenberufung der Reichsstände zur Kaiserwahl; ebenso Convocationsreichstag, sonst in Polen der Reichstag nach dem Tode des Königs behufs der Wahl eines neuen Königs, s. Polen (gesch. Geogr.); 3) die Versammlung der Geistlichen der Englischen Hochkirche, um über geistliche Angelegenheiten von untergeordneter Bedeutung zu beratschlagen. Sie ist eine nationale, wenn die Provinzen Canterbury u. York sich vereinigen, od. provinziale, wenn sie nur eine von beiden Provinzen hält. Sie hat ein Ober- u. Unterhaus, kommt auf königlichen Befehl zusammen u. die Beschlüsse werden vom Könige sanctionirt. Die C. ist sehr selten zusammengefordert worden, u. die Regierung hat es immer vermieden, um keine Spaltung in die Kirche zu bringen, daher auch, als 1851 die Wiederherstellung der C. im Parlament beantragt wurde, viel Opposition dagegen war.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 422.
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