Copyright Act

[277] Copyright Act, das am 4. März 1891 erlassene nordamerikanische Urheberrechtsgesetz. Deutschland hat im Anschluß hieran 15. Jan. 1892 das Übereinkommen mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika geschlossen, daß deren Bürger in Deutschland bezüglich ihrer Urheberrechte den gleichen Schutz wie deutsche Reichsangehörige, und daß letztere in den Vereinigten Staaten dafür den Schutz der C. A. genießen sollen. Vgl. Müller, Urheber- und Verlagsrecht, 1. Bd., S. 274ff. (Münch. 1901), und die Artikel »Verlagsrecht«, »Urheberrecht«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 277.
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