Dekretalen

[600] Dekretalen (lat., Literae decretales, Decretales epistolae), Antwortschreiben und Entscheidungen, welche die Päpste auf Aufragen andrer oder aus eignem Antrieb an die Bischöfe verschiedener Länder über streitige oder zweifelhafte Fälle der Kirchendisziplin und Kirchenzucht zu erlassen pflegten. Dergleichen Dekrete galten anfangs nur als gute Ratschläge. Allein schon seit dem 5. Jahrh. beanspruchten sie obligatorische Kraft auf Grund des Wesens des päpstlichen Primats. Die Verbreitung jener D. geschah durch Mitwirkung derjenigen Bischöfe, an die sie zunächst gerichtet waren. Seit dem 5. Jahrh. aber fanden sie auch in die Sammlungen der Kanones Aufnahme und wurden bald den Konzilienbeschlüssen gleichgestellt. Am bekanntesten ist die Sammlung der sogen. falschen D. des Pseudo-Isidor (s.d.). Über die in das Corpus juris canonici aufgenommenen Sammlungen vgl. Corpus juris.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 600.
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