Dissidénten

[53] Dissidénten (lat., »Getrennte, Außerkirchliche«), diejenigen Personen, die nicht zu der Staatskirche oder doch nicht zu den in einem Staat als vollberechtigt anerkannten Kirchen gehören. Da in den einzelnen Staaten nicht dieselben Religionsgemeinschaften als vollberechtigt anerkannt sind, so können die Angehörigen einer Kirche oder religiösen Sekte in dem einen Staatsgebiet als D. betrachtet werden, während sie in einem andern der privilegierten Kirche angehören. In Deutschland nennt man diejenigen Religionsgesellschaften D., die sich von den drei christlichen Hauptkonfessionen, der katholischen, lutherischen und reformierten, losgesagt haben. Da durch die neuere Gesetzgebung das Prinzip der Toleranz mehr und mehr zur Geltung gelangt ist, so ist heutzutage den dissidentischen Religionsgemeinschaften regelmäßig das Recht der freien und öffentlichen Religionsübung zugestanden, wenn sie auch die Rechte einer Korporation oder juristischen Person nur durch besondere staatliche Verleihung erlangen können. Für das Deutsche Reich begründet in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung die Konfession keinen Unterschied der Behandlungsweise mehr. – Eine besondere historische Bedeutung hat das Wort D. in Polen als Bezeichnung aller polnischen Nichtkatholiken, namentlich der Lutheraner, Reformierten, Griechen und Armenier, mit Ausschluß jedoch der Wiedertäufer, Sozinianer und Quäker. Vgl. Lukasiewicz, Geschichtliche Nachrichten über die D. in Posen (deutsch, Darmst. 1843); Koniecki, Geschichte der Reformation in Polen (Bresl. 1872).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 53.
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