Einzelkopie

[471] Einzelkopie (Handkopie). im Urheberrecht die einmalige Nachbildung eines Kunstwerkes, einer Photographie oder eines Musters mit der Hand, im Gegensatz zur Massenkopie, die auf mechanischem Wege geschieht. Die Herstellung einer E. ist gestattet, falls dieselbe für den eignen Bedarf und nicht in der Absicht gewerbsmäßiger Verbreitung erfolgt. Bei Werken der bildenden Kunst ist es jedoch bei Strafe bis zu 500 Mk. verboten, das Monogramm oder den Namen des Urhebers anzubringen, weil sonst die Kopie leicht mit dem Original verwechselt werden könnte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 471.
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