Enfants de troupe

[784] Enfants de troupeSoldatenkinder«) waren Söhne von Militärs (1–2 bei einer Kompagnie), die bei den französischen Truppen auf Staatskosten erzogen wurden. Nach der Instruktion von 1901 kann die Eigenschaft als E. unter Verbleiben in der Familie bei einem Erziehungsbeitrag von 100–180 Frank den 2–13 Jahre alten Söhnen von Militärpersonen aller Grade bis zum Range des Kapitäns, unter Umständen auch solchen von höhern Offizieren und Angehörigen des Beurlaubtenstandes beigelegt werden. Die E. müssen mit 18 Jahren ein fünfjähriges Rengagement eingehen, andernfalls ist die Hälfte der Erziehungsgelder zurückzuzahlen. In der Regel erfolgt dann die Überweisung an eine école préparatoire, in der die Ausbildung zum Unteroffizier erfolgt. Die Zahl der E. wurde auf 5000 festgesetzt. Vgl. Mader, Les écoles d'enfants de troupe (Par. 1894).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 784.
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