Ephōren

[861] Ephōren (griech., »Aufseher«), Bezeichnung einer obrigkeitlichen Behörde in Sparta, die angeblich von Lykurg, wahrscheinlicher erst 757 v. Chr. von Theopompos eingesetzt wurde; sie bestand aus fünf Mitgliedern, die, auf die Dauer eines Jahres vom Volke gewählt, über die bürgerliche Zucht und die Beobachtung der Gesetze zu wachen hatten und als Vertreter des gesamten Volkes ein Gegengewicht gegen die Könige und die Gerusia bildeten. Unterstützt durch die Eifersucht unter den zwei Königen dehnten sie ihre Macht immer weiter aus. Sie beriefen die Volksversammlung, schlugen Gesetze vor und leiteten die äußere Politik; sie sandten in Kriegszeiten Heere ab, ernannten deren Feldherren und beaufsichtigten sie, selbst wenn es die Könige waren, durch zwei Abgeordnete aus ihrer Mitte; sie zogen die Beamten nach Ablauf ihrer Amtszeit zur Rechenschaft, verhandelten mit den fremden Regierungen, schlossen Verträge mit ihnen ab, verfügten über Beute und Staatsschatz etc.; sie führten die Aussicht über die öffentliche Zucht und hatten den ganzen Sicherheitsdienst in ihrer Hand. Ihrer Macht erlag König Agis III. bei seinem Versuch, die Lykurgische Verfassung wiederherzustellen; Kleomenes III. (236–221) begann seine Reform des spartanischen Staatswesens mit Aufhebung des Ephorats (226), doch ward es nach seinem Sturz (221) wiederhergestellt. Vgl. Dum, Entstehung und Entwickelung des spartanischen Ephorats (Innsbr. 1878). – E. im kirchlichen Sinn, s. Ephorus.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 861.
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