Ersatzreserve

[75] Ersatzreserve, in Deutschland diensttaugliche Militärpflichtige, die aus irgend einem Grunde, z. B. weil überzählig, nicht zur Ableistung der aktiven Dienstpflicht ausgehoben sind. Die Ersatzreservisten werden im Frieden nur für besondere Zwecke und in kurzen Übungen zum Dienst ohne Waffe eingezogen und z. B. im ersten Jahrgang 10, im zweiten 6 und im dritten 4 Wochen lang als Krankenträger ausgebildet. Im Kriege dient die E. zur Ergänzung des Heeres, zunächst in Ersatztruppenteilen. Nach zwölfjähriger Ersatzreservezeit treten die Ersatzreservisten, die geübt haben, bis 31. März des Kalenderjahres, in dem sie 39 Jahre alt werden, zur Landwehr zweiten Aufgebots, die übrigen zum Landsturm.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 75.
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