Exogamīe

[218] Exogamīe (griech.), »Fremdheirat«, zum Unterschied von Endogamie (dem Heiraten zwischen Angehörigen gleichen Stammes), die bei vielen Völkern streng befolgte Sitte, daß niemand eine Frau aus dem Stamme seiner Mutter nehmen darf. Bei den nordamerikanischen Indianern hat jeder Stamm seinen von der Mutter auf den Sohn übergehenden Schutzgeist (Totem, s.d.), und der Sohn darf nicht in dieselbe Totem-Sippe hineinheiraten. In China darf niemand eine Frau seines Namens heiraten, weil sie derselben Familie angehört. Dagegen kann jedermann aus dem Stamme seines Vaters eine Frau wählen, weil er mit ihm angeblich nicht näher verwandt ist. Man nimmt an, daß diese bei sehr vielen Naturvölkern verbreiteten Ansichten, die in sanitärer Beziehung ebenso zweckmäßig sind wie bei uns das[218] Verbot der Ehe zwischen Blutsverwandten, aus einer Zeit stammen, in der die Gemeinschaftsehe (s.d.) oder verwandte Zustände herrschten. Dagegen war manchen Fürsten vorgeschrieben, nicht außerhalb ihrer Familie zu heiraten, so daß sie nötigenfalls die Schwester zur Frau nehmen mußten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 218-219.
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