Falkenhayn

[293] Falkenhayn, Julius, Graf von, österreich. Minister, geb. 20. Febr. 1829 in Wien, gest. daselbst 12. Jan. 1899, Sohn des 1853 verstorbenen Generals der Kavallerie, Grafen Eugen F., trat zuerst in die k. k. Armee, aus der er als Rittmeister schied, und übernahm dann seine Herrschaft St. Wolfgang in Oberösterreich. Hier wurde er wiederholt in den Landtag gewählt und 1871 zum Landeshauptmann ernannt. Er gehörte der föderalistisch-ultramontanen Partei an. 1879 ins Abgeordnetenhaus gewählt, wurde er 12. Aug. zum Ackerbauminister im Ministerium Taaffe ernannt, in dem er die deutsch-klerikale Partei des Reichsrats vertrat. Als Taaffe im November 1893 fiel, ging F. als Vertrauensmann des Hohenwartklubs in das neue Koalitionsministerium über. Im Juni 1895 trat. er mit dem Ministerium Windischgrätz von seinem Posten als Ackerbauminister zurück und gründete im Abgeordnetenhaus eine kleine klerikal-feudale Fraktion. 1897 beantragte er die durchaus gesetzwidrige neue Geschäftsordnung lex F., durch welche die klerikal-slawische Mehrheit den Widerstand der Deutschen brechen wollte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 293.
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