Forstordnungen

[781] Forstordnungen, die von der landesherrlichen Gewalt vermöge der Forsthoheit erlassenen gesetzlichen Verordnungen über die Forsten, zum Unterschied von den Waldeigentumsordnungen (Waldordnungen), die von den Waldeigentümern, bez. deren Vertretern erlassen sind. Zu letztern gehören die Märkerordnungen. Die F. gehören meist dem 16., 17. und 18. Jahrh. an. In formeller Hinsicht war die Ordonnanz Ludwigs XIV. von 1669 ein Vorbild für viele F. Die F. enthielten in der Regel administrative Bestimmungen über die Bewirtschaftung und Benutzung der landesherrlichen Waldungen und Jagden, ferner forstpolizeiliche Anordnungen und Strafbestimmungen zum Schutz der Waldwirtschaft und der Jagd, namentlich auch Bestimmungen über die Ausübung der Waldnutzungsrechte. In forstpolizeilicher Hinsicht haben ältere Forst- und Jagdordnungen z. T. noch jetzt Gültigkeit. In den meisten Staaten sind sie durch den Anforderungen der Neuzeit entsprechende Forst- und Jagdpolizeigesetze und Verordnungen ersetzt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 781.
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