Generalbaßbezifferung

[551] Generalbaßbezifferung (Generalbaßschrift, Signaturen) bezeichnet die einer Baßstimme übergeschriebenen, einen vollstimmigen Tonsatz andeutenden Zahlen (vgl. Generalbaß). Diese sind so zu verstehen, daß nicht streng die durch die Zahlen bestimmten Intervalle (also für die 3 die Terz, für die 4 die Quarte etc.) gegriffen werden, sondern nur die auf der betreffenden Stufe befindlichen Töne, aber nach Bedürfnis und Bequemlichkeit des Instruments, auf dem die Begleitung ausgeführt wird, eine oder zwei Oktaven höher, so daß statt der Terz die Dezime oder Septdezime, statt der Quarte die Undezime etc. genommen werden kann. Maßgebend sind dabei die Vorzeichen der Tonart; gezählt wird von dem gegebenen Baßton aufwärts. Die zur Anwendung kommenden Zahlen sind 1,2,3,4,5,6,7,8,9 (10,11). Ein der Zahl beigegebenes Versetzungszeichen (♭, ♯, ♮, x, ♭♭) verändert den auf der geforderten Stufe befindlichen Ton gerade so, wie wenn das Zeichen vor der Note steht. Die gesamte Terminologie der allgemein üblichen Harmonielehrmethode lehnt direkt an die G. an, z. B. ist ein Septimenakkord ein mit 7, ein Quartsextakkord ein mit 4 u. 6 in der G. geforderter Akkord. Die wichtigste Abkürzung, der sich die G. bedient, ist das Fehlen jedes Zeichens, wenn Terz und Quint (nach der Vorzeichnung) gemeint sind. Ein alleinstehendes Versetzungszeichen bezieht sich stets auf die Terz. Ein Querstrich bedeutet das Bleiben des Tones, der durch die in gleicher Höhe stehende Ziffer der vorausgehenden Harmonie gefordert war. Eine Null (0) oder die Vorschrift t. s. (tasto solo), auch un. (unisono) zeigt an, daß der Baß ohne Akkorde gespielt werden soll. Nähern Aufschluß gibt jede Generalbaßschule. Vgl. Harmonielehre.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 551.
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