Gesangvereine

[674] Gesangvereine, Vereine zur Veranstaltung von Gesangsaufführungen, stehen unter technischer Leitung eines Dirigenten (Musikdirektors) und in der Regel unter geschäftlicher und gesellschaftlicher Leitung eines Vorstandes. Sie sind entweder a cappella-G., d. h. widmen sich ausschließlich der Pflege der reinen Gesangsmusik ohne Instrument, oder ziehen auch das instrumentale Element in ihren Bereich, in welchem Fall sie gewöhnlich Musikvereine heißen. Speziell der Pflege kirchlicher Musik mit dem direkten Zweck der Verschönerung des Gottesdienstes sind die Kirchengesangvereine gewidmet; gesellige Tendenzen vereinigen mit Kunstzwecken die Männergesangvereine (s. Liedertafel), auch manche Musikvereine. Hinsichtlich der Zusammensetzung unterscheiden sich die G. in Männergesangvereine, Damengesangvereine (selten) und Chorvereine (gemischter Chor).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 674.
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