Gewinnbeteiligung der Arbeiter

[805] Gewinnbeteiligung der Arbeiter, die im Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorkommende Verteilung von Prozenten des Geschäftsertrags seitens des gewerblichen Unternehmers neben dem ausbedungenen Lohn, sei es mit oder ohne Anteil am Geschäft; s. Arbeitslohn, S. 690. Vgl. Böhmert, Die Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer in Deutschland, Österreich und der Schweiz (Dresd. 1902).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 805.
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Gewinnbeteiligung

Gewinnbeteiligung
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Eine Gewinnbeteiligung bezeichnet ein System, bei dem die Mitarbeiter vom Arbeitgeber freiwillig oder aufgrund arbeitsrechtlicher oder tariflicher ... weiterlesen
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