Gewissensfälle

[806] Gewissensfälle sind solche Fälle, in denen das Gewissen nicht mit Klarheit und Bestimmtheit zu unterscheiden vermag, was Recht oder Unrecht, was zu tun oder zu unterlassen ist. Die Kasuistik (s.d.) sucht hier helfend einzutreten. Hat die Schwierigkeit der Entscheidung ihren Grund in dem scheinbaren Widerstreit (Kollision) zweier Pflichten, so nennt man dergleichen Fälle Kollisionsfälle (s. Kollision).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 806.
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