Handelsbillett

[725] Handelsbillett (Handelszettel, Handelsobligation, Handelsverschreibung, franz. Billet, engl. Note), frühere Bezeichnung für kaufmännische Anweisungen, dann für kaufmännische Verpflichtungsscheine (s. d.), nach dem preußischen Allgemeinen Landrecht für die gewöhnlich auf Order gestellten Scheine. Das badische Landrecht unterschied Zettel auf Erhebung (Rektaanweisung), auf Umlauf (an Order) und auf den Inhaber. An Plätzen, wo es gebräuchlich war, Waren gegen (meist in Form eines Solawechsels ausgestellte) Handelsbilletts zu kaufen und zu verkaufen, galt für solche Papiere früher vielfach das Wechselrecht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 725.
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