Helŏten

[157] Helŏten (Heiloten, griech.), die Staatssklaven in Sparta, benannt nach der lakonischen Stadt Helos, die eine Zeitlang Mittelpunkt der Erhebung der von den Spartanern unterjochten Bauern war, von andern als »Kriegsgefangene« gedeutet. Die H. wurden vom Staate den Einzelnen zum Gebrauch überlassen und durften von ihren Herren weder getötet, noch außer Landes verkauft werden. Sie bebauten die Ackerlose der Spartiaten und waren zur Abgabe eines bestimmten Ertrags verpflichtet; was sie darüber gewannen, gehörte ihnen. Zum Kriege wurden sie als Leichtbewaffnete, nur in außerordentlichen Fällen als Hopliten, und als Ruderer für die Flotte eingezogen und konnten sich, wenn sie sich auszeichneten, die Freiheit von Staats wegen erwerben; die freigelassenen H. hießen Neodamoden. Aber zum Bürgerrecht wurden sie nur ausnahmsweise zugelassen, z. B. nach den bedeutenden Verlusten der Spartaner im zweiten Messenischen Kriege. Dagegen wurden in Gemäßheit des Lykurgischen Grundsatzes, daß die Berechtigung des Vollbürgers nicht sowohl auf seiner Geburt als vielmehr auf seiner Erziehung als Spartiate beruhe, von spartanischen Vätern mit Helotinnen erzeugte Kinder mit den jungen Spartiaten gemeinsam erzogen und erhielten nicht bloß volle Freiheit, sondern durch eine Art von Adoption auch das Bürgerrecht; sie hießen Mothaken (Mothonen); solche Mothaken waren Gylippos, Kallikratidas, Lysandros. Obwohl die H. es zu einer gewissen Wohlhabenheit bringen konnten, war doch ihre Lage eine gedrückte, und so blieb das Verhältnis zwischen Spartiaten und H. ein gespanntes, fast feindseliges, indem die H. ihren Bedrückern, diese aber wieder den eine gefährliche Mehrzahl (etwa 250,000 Einw.) bildenden H. gegenüber stets auf der Hut waren. Einzelne verzweifelte Maßregeln, wie z. B. die Vertilgung von 2000 H. während des Peloponnesischen Krieges, sowie das verrufene Institut der Krypteia, eine Helotenjagd, welche die Ephoren bei ihrem Amtsantritt zu veranstalten pflegten, finden in diesem gegenseitigen Argwohn ihre Erklärung. Die H. ergriffen daher begierig jede Gelegenheit, einzeln oder in Masse ihr Joch abzuschütteln, und haben den Staat 464 v. Chr., als ein Erdbeben die Blüte der in den Gymnasien versammelten spartiatischen Jugend fast vernichtet hatte, und dann während des dritten Messenischen Krieges (464–455), in schwere Gefahr gebracht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 157.
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