Hypothekenversicherung

[717] Hypothekenversicherung, Versicherung von auf Hypotheken ausgeliehenen Kapitalien gegen Verluste aus Mindererlös beim Verkauf (Subhastation) der beliehenen Grundstücke (Grundstückswertversicherung), aus unpünktlicher Rückzahlung des Kapitals (Kapitalsversicherung) oder aus unpünktlicher Zinszahlung (Zinsenversicherung). Da es meist die Schuldner sind, welche die Versicherung nehmen, um dadurch leichter Gläubiger für die gesuchten Darlehen zu finden, so liegt es im Interesse der Hypothekenversicherungsanstalten, für Beschaffung der nötigen Kapitalien besorgt zu sein. Darum sind auch alle Anstalten, welche die H. betreiben, in der Hauptsache Hypothekenbanken. Der Gedanke der H. wurde zuerst 1801 vom Kammerrat Wildegans befürwortet, dann 1830 in Paris zu verwirklichen gesucht. In Deutschland gibt es gegenwärtig nur eine Anstalt für H., die Preußische Hypothekenversicherungs-Aktiengesellschaft in Berlin, gegründet 1862, während die Norddeutsche Grundkreditbank und Hypothekenversicherungs-Gesellschaft in Berlin das Hypothekenversicherungsgeschäft 1883 aufgegeben hat, nachdem schon vorher die Sächsische Hypothekenversicherungs-Aktiengesellschaft in Dresden (ebenso eine Wiener Anstalt) eingegangen war. Vgl. Kreditversicherung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 717.
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