Inhibitorĭum

[838] Inhibitorĭum (lat.), früher übliche Bezeichnung für eine amtliche Verfügung, durch die eine Handlung vorläufig untersagt, ein Verfahren vorläufig eingestellt wird. Vgl. Einstweilige Anordnungen und Einstweilige Verfügungen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 838.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: