Interstate Commerce

[892] Interstate Commerce (engl., spr. -stēt kómmĕrß), in den Vereinigten Staaten von Nordamerika Bezeichnung für den Verkehr zwischen den einzelnen Bundesstaaten im Gegensatz zum Internal Commerce (Binnenverkehr innerhalb der einzelnen Staaten) und dem Foreign Commerce (Verkehr mit dem Auslande). Die gesetzliche Regelung des letztern sowie des I. C. ist Bundessache. 1887 wurde eine eigne I. C. Act als Bundesgesetz erlassen mit Novelle von 1889, die Bestimmungen über Frachtsätze enthält, Kartellierung (Bildung von Pools) miteinander konkurrierender Gesellschaften sowie Gewährung von Vorzugsfrachtsätzen etc. verbietet. 1887 wurde eine 1. C. Commission als Bundesamt eingesetzt, welche die Bundesaufsicht wahrnimmt, während neben dieser die State Railroad Commissions als Behörden der einzelnen Bundesstaaten die Landesaufsicht ausüben. Vgl. Hill in den »Jahrbüchern für Nationalökonomie«, 3. Folge, Bd. 5 (1893).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 892.
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