Kettenstrafe

[869] Kettenstrafe, im allgemeinen jede mit Fesselung verbundene Freiheitsstrafe, sei es als Anschmiedung (wie in Österreich unter Joseph II.), sei es in milderer Gestalt. Sie wurde im 17. und 18. Jahrh. vielfach verwendet, spielt aber noch in den Gesetzbüchern des 19. Jahrh. eine Rolle. So wurde in Österreich bis zum Gesetz vom 15. Nov. 1867 der zu »schwerem Kerker« Verurteilte »mit Eisen an den Füßen angehalten«. Aus der neuern Gesetzgebung ist die K. verschwunden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 869.
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