Kirchengebote

[42] Kirchengebote (Praecepta Ecclesiae), gewisse aus der Praxis der Kirche hervorgegangene Satzungen, die den Zehn Geboten gleichgestellt und seit dem Katechismus des Canisius (s. d.), freilich in nicht ganz übereinstimmender Weise, auf eine Fünfzahl gebracht worden sind: alle Sonn- und Festtage eine Messe zu boren, die Fastenzeit und den Unterschied der Speisen gehörig zu beachten, wenigstens einmal des Jahres zu beichten und gegen Ostern zu kommunizieren, endlich in der sogen. geschlossenen Zeit (s. d.) des Kirchenjahres keine Hochzeiten zu feiern. S. auch Consilia evangelica.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 42.
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