Kirchentrachten

[59] Kirchentrachten, Sammelbezeichnung für eine Reihe von Naturalabgaben, die herkömmlicherweise in Bayern in einzelnen Gemeinden dem Geistlichen, Lehrer, Mesner oder Kirchendiener zu leisten sind. Gewöhnlich ruhen sie auf den einzelnen Anwesen und sind von deren jeweiligem Inhaber zu entrichten. Durch Gemeindebeschluß können sie in eine Geldabgabe umgewandelt werden. Der Gegenwart entsprechen diese aus der Zeit der Naturalwirtschaft stammenden K. nicht mehr, weshalb eine Aufhebung, bez. Ablösung derselben sowohl von seiten der Gebenden als der Empfangenden angestrebt wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 59.
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