Klangfarbe

[91] Klangfarbe. Die drei Eigenschaften eines Tones sind Stärke (bedingt durch die Größe der Luftverdichtungen und Verdünnungen), Höhe, bedingt durch die Zahl der Luftwellen in der Sekunde, und die K. Diese ist bedingt durch die Form der Wellen. Einfache Sinuswellen erzeugen einen Ton ohne charakteristische Farbe. Solche Töne unterscheiden sich nicht, von welchem Instrument sie erzeugt werden mögen. Jede beliebige andre Wellenform läßt sich als Aggregat von Sinuswellen auffassen, und je nach Art und Zahl der dem stärksten oder Grundton beigemischten Ober- und Untertöne erhält die K. andern Charakter. Die gebräuchlichen musikalischen Instrumente erzeugen alle solche kompliziertere Wellenformen, weshalb derselbe Ton, auf verschiedenen Instrumenten angegeben, sehr verschieden klingt. Glocken, Stäbe haben ganz andre Beitöne als Saiten- und Blasinstrumente. Auch das Material, aus dem ein Musikinstrument gefertigt ist, hat großen Einfluß auf die K., so daß z. B. eine Trompete von Holz oder Pappe anders klingt als eine ganz gleichgeformte von Metall. Diese letztern Unterschiede der K. nennt man Timbre. Hier spielen die Molekularschwingungen der Masse des Instruments eine große Rolle, wie vom Resonanzboden der Saiteninstrumente her hinlänglich bekannt ist. Die verschiedenartigen Klangfarben der Menschenstimme hängen teilweise von der Beschaffenheit der Stimmbänder und teils von den Resonanzverhältnissen der Mund- und Nasenhöhle ab. Die zahlreichen Abstufungen der Vokale sind ebenso viele verschiedenartige Klangfarben. Vgl. Helmholtz, Die Lehre von den Tonempfindungen (5. Ausg., Braunschw. 1896); G. Engel, Über den Begriff der K. (Halle 1887).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 91.
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