Knochentransplantation

[186] Knochentransplantation, Einheilung von Knochensubstanz in Knochen, um Substanzverluste anzufüllen. Das Verfahren wird besonders nach Schädelbrüchen oder Trepanation angewendet, wenn im Schädeldach eine Lücke zurückbleibt, die sich nur durch Bindegewebe ausfüllt. Ob indes das eingepflanzte (oft von entfernten Skelettabschnitten, so vom Schienbein, entnommene) Knochenstück direkt einheilt, oder ob der Reiz dieses Stückes auf die umgebenen Ränder der Lücke knochenbildend wirkt, so daß indirekt die Lücke geschlossen, das eingepflanzte Knochenstück jedoch resorbiert wird, darüber sind die Ansichten noch geteilt. Eine weitere, häufigere Methode, Substanzverluste im Schädeldach anzufüllen, und ebenfalls als K. bezeichnet, ist die von Müller-König angegebene: Aus der Umgebung und mit dieser noch im Zusammenhang wird eine dünne Knochenplatte mit Knochenhaut (Periost) »abgeschält« und in den Defekt eingelegt. Die K. ist geboten einmal, um das Gehirn vor Verletzungen zu sichern, dann auch, weil aus den Verwachsungen der bloßliegenden Hirnhaut mit der Hautnarbe schwere Störungen resultieren können. Um den Gliedmaßen, an denen große Knochen operativ entfernt werden mußten, einen Halt zu geben und die Knochenneubildung seitens der noch vorhandenen Beinhaut anzuregen und zu erleichtern, hat man auch steril aufbewahrte Knochen von Tieren oder Menschen mit gutem Erfolg eingeheilt und in dieser Weise lange Röhrenknochen ersetzt. Der fremde Knochen wird als toter Fremdkörper allmählich aufgesogen und von der Beinhaut aus an ihm neues Knochengewebe angelagert.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 186.
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