Kontant

[437] Kontant (franz. comptant, ital. contante), bar, in barem Gelde; daher Kontantgeschäfte (s. Börse, S. 243), gegen bare Zahlung (per cassa) abgeschlossene Geschäfte, im Gegensatz zu den Kreditgeschäften; vielfach schließt aber auch die Bedingung »contant« eine Zahlungsfrist ein, insbes. bedeutet an einigen Plätzen à ordinaire comptant einen Kauf mit usancemäßiger Zahlungsfrist. Kontanten (franz. espèces, engl. specie), Bargeld jeglicher Art, zumeist jedoch überseeische Münzsorten, die als Ware behandelt werden; Kontantenarbitrage, die Arbitrage (s. d.) in fremden Münzsorten; Kontantenkonto (Sortenskontro), das für eingenommene Münzen, die nicht als unmittelbare Zahlungsmittel benutzt werden können, besonders von Handelshäusern an Seeplätzen angelegte besondere Konto; Kontantenliste, auf Schiffen die Liste des geladenen baren Geldes; per kontant (pour comptant), gegen bar, bare Zahlung (s. Bar); der französische marché au comptant (Kontantkauf) ist gleichbedeutend mit Effektiv-, Loko-, Tagesgeschäft, bei dem der gekaufte Gegenstand mit oder ohne Kreditierung sofort übernommen wird, im Gegensatz zum marché à terme (Lieferungsgeschäft).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 437.
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