Kopīe

[466] Kopīe (v. lat. copia, Menge), soviel wie Abschrift (s. d.). Über exemplifizierte K. vgl. Exemplificatio documenti. Copia vidimata, beglaubigte Abschrift; c. auscultata, eine von zwei Personen in der Weise beglaubigte Abschrift, daß die eine das Original vor-, die andre die Abschrift nachliest. Ferner bezeichnet K. die Wiederholung oder Vervielfältigung eines Werkes der Malerei, der Zeichenkunst oder der Plastik; ist die Wiederholung eines Kunstwerkes von demselben Urheber wie dieses, so heißt sie besser Dublette oder Replik. – In französischen wie auch in englischen Buchdruckereien bezeichnet copie, bez. copy allgemein das »Manuskript«, d. h. die Druckvorlage des Schriftsetzers.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 466.
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