Korrespondentreeder

[512] Korrespondentreeder (Schiffsdirektor, Schiffsdisponent, franz. Armateur, engl. Husband of ship), der von einer Mehrheit von Schiffseigentümern (Reedern) für den Reedereibetrieb bestellte Vertreter. Seine Vollmacht bezieht sich Dritten gegenüber auf alle Rechtshandlungen, welche die Reederei gewöhnlich mit sich bringt, mit Ausnahme der Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, der Darlehnsaufnahme, des Verkaufs, der Verpfändung und der Versicherung des Schiffes oder der Schiffsparten (s. Handelsgesetzbuch, § 492 f.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 512.
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