Leumund

[481] Leumund (v. althochd. liumunt, »Ruf, Ruhm, Gerücht«, zu got. hliuma, Gehör, Ohr; fälschlich gedeutet als »Leute Mund«), der persönliche Ruf eines Menschen. Die Leumundserforschung ist namentlich in Untersuchungssachen von Wichtigkeit, da es für die Beurteilung der Schuldfrage oft und für die Frage der Strafzumessung immer darauf ankommt, ob ein Beschuldigter einen guten oder einen bösen L. hat; daher häufig Leumundszeugen vernommen und regelmäßig Leumundszeugnisse beigezogen werden. Vgl. übrigens auch § 255 der deutschen Strafprozeßordnung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 481.
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