Marineingenieurkorps

[309] Marineingenieurkorps, die Gesamtheit der leitenden und wachthabenden Ingenieure für die Maschinen der deutschen Kriegsschiffe; die Rangstufen sind: Marineingenieur (Rang des Leutnants zur See), Marineoberingenieur (Oberleutnant zur See), Marinestabsingenieur (Kapitänleutnant), Marineoberstabsingenieur (Korvettenkapitän), Marinechefingenieur (Fregattenkapitän). Vorläufig ergänzt sich das M. noch aus geeigneten Obermaschinisten; indessen ist die Ingenieurlaufbahn seit 1903 von der Marinemaschinistenlaufbahn getrennt worden. Neuerdings muß jeder Anwärter für die Marineingenieurlaufbahn das Zeugnis zum einjährigen Dienst, praktische Tätigkeit von 30 Monaten in Maschinenfabriken nachweisen und eine Eintrittsprüfung bestehen, darf auch nicht über 21 Jahre alt sein. Die Marineingenieuranwärter werden zunächst drei Monate militärisch, dann neun Monate technisch auf Schiffen des heimischen Geschwaders ausgebildet und nach Bestehen einer praktischen Prüfung zum Marineingenieurapplikanten befördert, als solche werden sie zwei Jahre in Maschinistenstellen an Bord und ein Jahr auf der Maschinistenklasse der Deckoffizierschule beschäftigt und legen dann die Aspirantenprüfung ab. Als Marineingenieuraspiranten und später als Marineingenieuroberaspiranten dienen sie vier Jahre an Bord und besuchen ein Jahr die Marineingenieurklasse der zunächst noch mit der Deckoffizierschule verbundenen Marineingenieurschule. Nach dem Bestehen der Ingenieurprüfung und nach der Wahl durch das Seeoffizier- und Marineingenieurkorps werden die Marineingenieuroberaspiranten nach etwa neunjähriger Dienstzeit zu Marineingenieuren befördert.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 309.
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