Methylamine

[713] Methylamine, organische Basen, die sich vom Ammoniak (NH3) ableiten, indem ein oder mehrere Atome Wasserstoff durch Methyl CH3 vertreten werden. Methylamin (Monomethylami) NH2CH3 findet sich in Mercurialis annua und M. perennis, im rohen Holzgeist und Knochenöl und entsteht bei trockner Destillation des Verdampfungsrückstandes der Runkelrübenmelassenschlempe, auch bei der Zersetzung mehrerer Alkaloide. Man erhält es aus Jodmethyl und Ammoniak, am leichtesten durch Behandlung von Acetamid mit Natronlauge und Brom. Es bildet ein farbloses, brennbares Gas von ammoniakalisch fischartigem Geruch, in der Kälte eine farblose Flüssigkeit, die bei -6° siedet, löst sich sehr leicht in Wasser und bildet damit eine Flüssigkeit, die der Ammoniakflüssigkeit ähnlich ist, kaustisch schmeckt, stark alkalisch reagiert und mit Säuren Salze bildet. Dimethylamin NH(CH3)2 findet sich im Peruguano und im Holzessig, es entsteht neben dem vorigen aus Rübenmelasse und aus Jodäthyl mit Ammoniak, wird am leichtesten aus Nitrosodimethylanilin und Kalilauge erhalten und bildet ein in Wasser leicht lösliches Gas, in der Kälte eine farblose Flüssigkeit, die ammoniakalisch riecht und bei 7,2° siedet. Trimethylamin NH(CH3)3 findet sich in Weißdorn-, Ebereschen- und Apfelblüten, im Kraut von Chenopodium vulvaria, in Bucheckern, im Mutterkorn, in mehreren tierischen Flüssigkeiten, entsteht bei Fäulnisprozessen und findet sich daher auch in Heringslake. Reichlich tritt es bei trockner Destillation der Rübenmelassenschlempe auf und wird aus dieser gewonnen und meist auf Methylchlorid (s. d.) verarbeitet. Es ist eine farblose Flüssigkeit, riecht durchdringend unangenehm, löst sich leicht in Wasser und Alkohol, ist brennbar, siedet bei 3,5°, reagiert stark alkalisch und bildet leichtlösliche Salze. Geringe Dosen des Trimethylamins erzeugen eine gewisse Erregung, die bei größern Dosen schnell einer Herabsetzung der Sensibilität und Motilität der peripheren Nerven weicht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 713.
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